Privates Feuerwerk verbieten

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Privates Feuerwerk verbieten.

UWG schlägt Pilotprojekt für Gemeinde vor.

Dieser Antrag der UWG hat Brisanz. Der Verein macht sich zunächst für ein temporäres Verbot von privaten Feuerwerken zu Silvester stark. „Zweifelsfrei ist dies eine liebgewonnene Tradition, die ihre alten historischen Wurzeln in der Vertreibung der bösen Geister durch pyrotechnisches Getöse hat. Es muss aber erlaubt sein, sich zu fragen, ob dies in unserer angespannten Umweltsituation noch zeitgemäß oder schärfer formuliert, noch erlaubt sein darf. Wir können nicht auf der einen Seite den Klimawandel beklagen, Loblieder auf die Aktivitäten von Friday for Future oder Greta Thunberg „singen“, es aber in unserem direkten Umfeld alles beim Alten belassen. So schön, wie das Silvesterfeuerwerk ist, es ist aber auch eine ungeheure punktuelle Feinstaub- und Lärmbelastung. Besonders leiden darunter die Tiere, viele Tierhalter geben ihren Vierbeinern zu Silvester vom Tierarzt verordnete Beruhigungsmittel. Das ist schon bedenklich“, gibt der UWG-Fraktionsvorsitzende Jan Lüdemann im UWG-Antrag für den Gemeinderat zu bedenken.
Der UWG-Fraktionsvorsitzende fährt fort: Silvester ohne Bier und Sekt sei für viele undenkbar. 0,3 Promille sei für das Autofahren der Höchstwert, aber es gebe keine Vorschrift, die es verbiete, mit drei Promille hochbrisantes Feuerwerk abzubrennen. Die Selbstgefährdung wäre eine Sache, aber andere könnten eben hochgradig verletzt werden. Ein alternativloses Verbot, sich zu Silvester bunt und laut vom alten Jahr zu verabschieden, wäre möglicherweise schwer zu vermitteln. Es müsste ein Angebot her, also sozusagen ein Mittelweg gefunden werden, so Lüdemann. Deshalb beantrage die UWG in der Gemeinde Neu Wulmstorf folgendes Pilotprojekt: Das Abbrennen privaten Silvesterfeuerwerks mit Blick auf die Umweltbelastung einerseits, der Brandgefahr vielerorts vorhandener Reetdachhäuser andererseits und nicht zuletzt auch des Verdachtes auf Tierquälerei, verursacht durch die Explosionen, soll für drei Jahre verboten werden. Auf der Basis dieser Erfahrungen soll dann eine endgültige Entscheidung getroffen werden, schlägt Lüdemann vor. Selbstverständlich müssten die Kaufleute in diesen Prozess rechtzeitig eingebunden werden, denn ein Verbot auf der einen Seite und ein Verkauf auf der anderen wäre kontraproduktiv. Es steht außer Frage, dass man sich natürlich weiterhin mit Böllern bevorraten kann. Dies könnte nur eine landesweite Entscheidung minimieren, aber ein Zeichen unsere Gemeinde wäre aus Sicht der UWG ein wichtiger und zeitgemäßer Schritt. „Die UWG schlägt als Alternative gemeindliche Feuerwerke in jedem Dorf vor. Dies kann so geplant werden, das die Belastungen für Mensch, Tier und Umwelt minimiert würden, die Tradition aber dennoch erhalten bliebe. Hinsichtlich der Finanzierung gäbe es verschiedene Möglichkeiten, eine davon wäre ein Sponsoring“, so Lüdemann abschließend.